DER SCHLUSSBERICHT

ÜBERBLICK

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nahezu alle Ministerien des Bundes und alle Ministerien des Landes Schleswig-Holstein gegen das Arbeitsschutzgesetz betreffend die Mobbing-Prävention verstoßen haben und keine wirksame, den Anforderungen des Grundgesetzes bzw. des Arbeitsschutzgesetzes genügende Vorbeugung für ihren eigenen Zuständigkeitsbereich implementiert haben.

Dies gilt sowohl für die ministerielle alsauch für die ihr nachgeordnete Ebene, so dass insbesondere die Pflicht zur Organisation gemäß § 3 (2) Ziffer 1 ArbSchG als keinesfalls erfüllt angesehen werden kann.

Hieraus muss unter Berücksichtigung der Pflichten gemäß den §§ 2 (2) bzw. 5 (2) i.V.m. § 3 (1) Ziffer 1 Buchst. d.) und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG - geschlossen werden, dass die in den b.b. Einrichtungen bestellten Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre gesetzlichen Aufgaben - mit Blick auf die Mobbingproblematik - nicht angemessen wahrnehmen.

Ebenfalls muß aus der untersuchten Gesamtsituation geschlossen werden, dass die Arbeitnehmervertretungen sich rechtswidrig - in Bezug auf das jeweils einschlägige Arbeitnehmer- /Personalvertretungsrecht der angesprochenen Bereiche - verhalten.

Des weiteren liegt sicherlich ein Verstoß der Arbeitnehmervertretungen gegen Artikel 4 Abs. 1 der Richtlinie 89/391/EWG vor.

DETAILS

Die einzige Ausnahme bildet der Bundespräsident Herr Köhler. - Er hat meinen Antrag nicht beschieden.

Will der oberste Repräsentant der Bundesrepublik Deutschland vom Thema Mobbing in seinem eigenen Bereich nichts wissen ?

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Die “schlimmsten” Stellungnahmen.

 

Bundesumweltminister Sigmar Gabriel schreibt:

Ausführungen bezüglich Mobbing am Arbeitsplatz und Burnout sind nicht gesetzlich vorgeschrieben.In den Gefährdungsbeurteilungen des BMU und seiner nachgeordneten Behörden werden zu diesen Gefährdungen keine Aussagen getroffen.

Eine Einsicht in die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilungen im BMU und seiner nachgeordneten Behörden ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich, da personenbezogene Daten betroffen sind.

Kein Schutz vor Mobbing SPD

Nachzulesen hier.

Fortsetzung folgt……..