Staatskanzlei S-H

  • Dokumentierter Mobbingschutz gemäß § 6 ArbSchG ? - Mein Antrag auf Informationsfreiheit gemäß § 6 IFG S-H gerichtet an den Ministerpräsidenten Schleswig-Holsteins Herrn Peter-Harry Carstensen
  • Unterstützung durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz - ULD
  • Das Ergebnis der Akteneinsicht war schon schlimm; es gab quasi Nichts; kein Dokumentation gemäß § 6 ArbSchG. Weder für die Staatskanzlei selbst noch gab es insbesondere für die Landesbetriebe eine Verantwortlichkeitsregelung (Stab/Linie).Es war nichts seitens des Ministerpräsidenten als Endverantwortlicher im Arbeitsschutz organisiert. - Hierüber hat auch die Selbsthilfe Gruppe Elmshorn berichtet, die beim Termin in der Staatskanzle unterstützend präsent war; jedoch ließ die Staatskanzlei es nicht zu, die Vertreter der SHG mich zur Akteneinsicht zu begleiten; sie mussten draußen warten. Dieses Verhalten spricht für sich !
  • Auch wurden die Verstöße gegen die Menschenrechte in den Landesbetrieben in der online Agentur open PR gerügt. - Meinem Antrag auf Informationsfreiheit vom 28.11.2006 ist der Ministerpräsident in Ermangelung erforderlicher Informationen also immer noch nicht nachgekommen !
  • Aus diesem Grunde habe ich Herrn Ministerpräsident zunächst einen quasi Mängelbericht vom 31.05.2007 zugesandt. Hierauf habe ich schon fast erwartungsgemäß nichts an Antworten oder sonstigen Mitteilungen erhalten ! Mann schweigt …
  • Insofern habe ich mich mit Schreiben vom 11.07.2007 an das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holsten - ULD mit der Bitte um Unterstützung gewandt.

 

Meine Bewertung finden Sie im Schlußbericht dieser Studie.