Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren
Dokumentierter Mobbingschutz gemäß § 6 ArbSchG ? - Mein Antrag auf Informationsfreiheit gemäß § 6 IFG S-H gerichtet an die Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein Frau Dr. Gitta Trauernicht.
Frau Trauernicht hat es offenkundig - genauso, wie ihre Vorgängerin Heide Mosere versäumt, den Arbeitsschutz für ihren Zuständigkeitsbereich zu organisieren, zu ordnen und festzuschreiben..
In ihrem Zuständigkeitsbereich gedeiht Mobbing ohne präventive Hemmnisse; auch zur Durchsetzung politischer Absichten ?
Denn der ganzheitliche Arbeitsschutz ist von der Landesregierung S-H nicht gewollt; so daß Menschenrechtsverletzungen weiterhin andauern.
Der Bescheid des MSGFS.
Meine Bewertung finden Sie im Schlußbericht dieser Studie.






















