Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren

Dokumentierter Mobbingschutz gemäß § 6 ArbSchG ? - Mein Antrag auf Informationsfreiheit gemäß § 6 IFG S-H gerichtet an die Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein Frau Dr. Gitta Trauernicht.

Frau Trauernicht hat es offenkundig - genauso, wie ihre Vorgängerin Heide Mosere versäumt, den Arbeitsschutz für ihren Zuständigkeitsbereich zu organisieren, zu ordnen und festzuschreiben..

In ihrem Zuständigkeitsbereich gedeiht Mobbing ohne präventive Hemmnisse; auch zur Durchsetzung politischer Absichten ?

Denn der ganzheitliche Arbeitsschutz ist von der Landesregierung S-H nicht gewollt; so daß Menschenrechtsverletzungen weiterhin andauern.

Der Bescheid des MSGFS.

Meine Bewertung finden Sie im Schlußbericht dieser Studie.