Ministerium für Bildung und Frauen des Landes S-H
Dokumentierter Mobbingschutz gemäß § 6 ArbSchG ? - Mein Antrag auf Informationsfreiheit gemäß § 6 IFG S-H gerichtet an die Ministerin für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein Frau Ute Erdsiek-Rave.
Frau Ute Erdsiek-Rave hatte es jahrelang versäumt, den Arbeitsschutz für ihren Zuständigkeitsbereich zu organisieren, zu ordnen und festzuschreiben.
Frau Ute Erdsiek-Rave hatte nahezu 30 Jahre nach Veröffentlichung des Arbeitssicherheitsgesetz es verhindert, dass Betriebsärzte in den Schulen und sicher auch anderswo bestellt wurden und somit arbeitsbedingte Erkrankungen, Berufskrankheiten und sich hieraus entwickelnde Frühpensionierungen der Beschäftigten bewußt in Kauf genommen.
Frau Ute Erdsiek-Rave hat zum Beispiel die Massenerkrankungen von 1600 Lehrkräften an den Allgemeinbildeneden Schulen S-H als verantwortliche Arbeitgeberin persönlich zu verantworten.
Frau Ute Erdsiek-Rave mißachtete die Menschenrechte in den Betrieben ihrer Zuständigkeit; so auch in den den Schulen.
In ihrem Zuständigkeitsbereich gedeiht Mobbing ohne jegliche wirksame Prävention bzw. Hemmnisse; zur Durchsetzung ihrer eigenen oder politischer Absichten ?
Denn der ganzheitliche Arbeitsschutz ist von Frau Ute Erdsiek-Rave nicht gewollt; so daß Menschenrechtsverletzungen weiterhin andauern, den die Gesellschaft über Steuergelder bezahlen muß.
Hier der Bericht des Landesrechnungshofes über die Massenerkrankungen an den Schulen S-H Seite 125.
Wie eine solche Ministerin als angebliche Volksvertreterin noch im Amt bleiben darf bzw. kann, ist mir eigentlich kein Rätsel mehr.
Der Bescheid des MBF S-H.
Meine Bewertung finden Sie im Schlußbericht dieser Studie.






















