Bundeskanzleramt - Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel
Dokumentierter Mobbingschutz gemäß § 6 ArbSchG in den Betrieben des Bundes ? - Mein Antrag auf Informationsfreiheit gemäß § 7 IFG Bund gerichtet an die Bundeskanzlein der Bundesrepublik Deutschland Frau Dr. Angela Merkel.
Da ich davon ausgehe, dass Frau Dr. Merkel die Endverantwortliche im Bereich des Arbeitsschutzes ist, habe ich der Bundeskanzlerin meinen Antrag auf Informationsfreiheit zugeschickt. - Ich bin einmal gespannt, wie der Mobbingschutz sowie der Schutz vor Burnout auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes in den Betrieben des Bundes geregelt ist.
Der Bescheid des Bundeskanzleramtes.
Anlage zum Bescheid - Baustein Psych. Belastung Seite 1 Seite 2 Seite 3 Seite 4
Anlage zum Bescheid - Baustein Psychotrauma Seite 1 Seite 2 Seite 3
Meine Bewertung finden Sie im Schlußbericht dieser Studie.






















