Noch mehr Skandale !

Abschaffung der Exekutive in Schleswig-Holstein durch die Arbeitsministerin Gitta Trauernicht

In der Bundesrepublik Deutschland gilt – wie heute in allen demokratischen Staaten üblich – das Prinzip der dreifachen Gewaltenteilung in Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung) und Judikative (Gerichte).

Nun verhält es sich so, daß die Exekutive in Schleswig-Holstein wohl auf Drängen der Arbeitgeberlobby aufgelöst wurde.

Die Durchsetzung der verfassungsgemäßen Grundrechte in der Arbeitswelt wird von wohl mächtigen Hintermännern oder Organisationen offenbar nicht gerne gesehen.

Ob nun raubtierkapitalistische, neoliberale Globalisierungsbefürworter oder gar die Scientologie - Sekte dahinter stehen, kann man schwer sagen bzw. behaupten.

Fest steht die Abkehr der schleswig-holsteinischen Politik und Verwaltung von den Menschenrechten in der Arbeitswelt i.V.m. dem grundgesetzlichen Schutzauftrag einer Exekutive.

Dieser offene Verfassungsbruch ist von höchster Stelle gewollt und wird offensichtlich ohne Widerstand der Landtagsparteien, des Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen bei Billigung der Gewerkschaften und Sozialverbände in aller Öffentlichkeit vollzogen.

Direkter Link zur Pressemitteilung zum Verfassungsbruch durch die

Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Dr. Gitta Trauernicht (SPD).

Arbeitsministerin Trauernicht Auflösung Exekutive LGASH

 

Aus diesem Umstand heraus habe ich mich mittels Beschwerde u.a. an die Abgeordneten des Landtages Schleswig-Holsteins gewandt.

Diese Beschwerde erging an diejenigen Abgeordneten, die in der folgenden Liste eine E-mail Adresse aufweisen.

Beschwerde wegen Verfassungsbruch

 

Liste der Abgeordneten

Pressemitteilung bei OpenPR.

Die Bundesjustizministerin Frau Zypries habe ich mit diesem Sachverhalt konfrontiert.

Nach ihrer Auffassung ist dies eine Anglegenheit der Länder, da sie verfassungsmäßig autark sind.

Selbstverständlich könne Sie da Nichts machen !

Brigitte Zypries

 

Sehr geehrter Herr Hensel,

die Länder sind im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten in ihren Entscheidungen autonom. Der Bund hat also entsprechende Entscheidungen nicht zu überprüfen oder zu bewerten.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Brigitte Zypries

 

Quelle: http://www.abgeordnetenwatch.de