Editorial
Vor dem Hintergrund, dass sie (die Ministerpräsidenten) selbst “endverantwortlich” im Bereich des Arbeitsschutzes sind, ist es von hochgradig politischer Relevanz, wie sie selber mit diesem Grundrecht ihrer Arbeitnehmer/innen umgehen.
Über das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz der Länder und des Bundes kann jede/r Bürger/in die erforderlichen Daten bzw. die Informationen zur Prüfung der Frage erhalten, ob das Grundgesetz in den jeweiligen Landesbetrieben und Bundesbetrieben beachtet wird.
So wird an dieser Stelle angeregt, auch in anderen Bundesländern - im Rahmen des Geltungsbereiches der dortigen Länder-Informationsfreiheitsgesetze - diesbzgl. Anträge auf Informationsfreiheit zu stellen, damit der Bevölkerung gezeigt werden kann, wie Ernst es den Ministerpräsidenten mit dem Grundrechts- bzw. Arbeitsschutz von Beschäftigten ist.
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes
Die Informationsfreiheitsgesetze der Bundesländer
- Schleswig-Holstein
- Niedersachsen
- Bremen
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Nordrhein-Westfalen
- Hessen
- Thüringen
- Sachsen-Anhalt
- Berlin
- Brandenburg
- Rheinland-Pfalz
- Baden Württemberg
- Bayern
- Sachsen
- Saarland
Auf Transparente Verwaltung.de kann der Stand der Informationsfreiheitsgesetze in Deutschland 2006/2007 eingesehen werden.






















