Musterantrag gemäß § 6 IFG S-H

Gemäß § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes wird nun beantragt, die Einsichtnahme bzw. der Zugang zu den Informationen, um eine Auswertung

der Pflicht zur arbeitsschutzgesetzlichen Mobbingprävention vornehmen zu können.

Hierzu habe ich ein Muster erstellt, welches sich auf das IFG S-H bezieht jedoch sinngemäß auch hinsichtlich der Informationsfreiheitsgesetze in anderen Bundesländern verwendet werden kann.

Das Gleiche gilt für die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel betreffend die Bundesbetriebe.

IFG S-H Musterantrag - doc

IFG S-H Musterantrag - pdf