Welche Daten werden benötigt ?

Welche Daten bzw. Informationen können Sie von den Behörden zur Einsichtnahme anfordern, um sich ein Bild machen zu können, inwiefern der mobbingrelevante Arbeitsschutz der Gesetzeslage entspricht ?

Gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Grundpflicht zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen. Dies gilt auch für die Gefährdungseinflussgröße Mobbing und Burnout.
Nach Abschluss vorgenannter Beurteilung hat er diese im Sinne des § 6 Arbeitsschutzgesetz zu dokumentieren.

Der Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz bezieht sich direkt auf den § 6 ArbSchG und auf die Gefährdungseinflussgrößen Mobbing und Burnout.

Eine Gefährdung durch Burnout ist deshalb nicht zu vernachlässigen, da es oft eine Verbindung zur Gefährdung durch Mobbing gibt.